Rechtsprechung
OVG Bremen, 03.05.1983 - PV-B 13/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht der Dienststelle für die Teilnahme einer Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder; Umfang der Aufgaben des Personalrats; Anforderungen für die Erstattungspflicht von Schulungs-und Bildungsveranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 01.11.1982 - VP PV 34/82
- OVG Bremen, 03.05.1983 - PV-B 13/82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78
Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …
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- VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
Freistellung von Schulungskosten - Bindungswirkung; Personalratsbeschlüsse; …
Denn solange dieses nicht der Fall ist, behält der Entsendebeschluss seine Wirksamkeit und damit auch seine bindende Verpflichtung für das benannte Personalratsmitglied, an der fraglichen Schulungsveranstaltung teilzunehmen (OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.1983 - PV-B 13/82).Die Beschlüsse des Personalrats als Organ der Verwaltung (so OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.1983 - PV-B 13/82) haben im Rahmen seiner Zuständigkeit auch gegenüber dem Dienststellenleiter rechtliche Verbindlichkeit.
2.5 Das OVG Bremen hat zur Bindungswirkung von Personalratsbeschlüssen im Beschluss vom 03.05.1983 (PV-B 13/82) ausgeführt: "Andererseits ist der Besuch einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nicht Privatsache der einzelnen Mitglieder des Personalrats, sondern er dient der Tätigkeit im Personalrat.